Corona-Hinweise zu Ihrem Besuch bei den Schlosskonzerten

Testpflicht

Vor der Veranstaltung benötigen wir von Ihnen eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis über einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test. Das Ergebnis darf maximal 24 Stunden alt sein.

 

Sollten Sie keine Gelegenheit zu einem Test gehabt haben, stehen für Sie am Einlass kostenlose Antigen-Schnell-Selbsttests zur Verfügung, die Sie vor Ort durchführen. Für die kostenlosen Antigen-Schnell-Selbsttests danken wir unserem Hauptsponsor Sabelus XXL Apotheken.

 

Impfung

Von der Testpflicht sind geimpfte Personen ausgenommen, bei denen die letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Bitte legen Sie uns einen Impfnachweis vor.

Genesung

Von der Testpflicht sind genesene Personen ausgenommen, bei denen die Infektion mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Bitte legen Sie uns einen Nachweis der Infektion (z.B. PCR-Test-Ergebnis) vor.

 

Einlass

Der Einlass beginnt 45 Minuten vor der Veranstaltung. Wir bitten Sie, überpünktlich zu sein, da die Kontrolle der Impfausweise und Tests etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Falls Sie bei uns einen Schnelltest machen wollen, sollten Sie dafür mindestens 20 Minuten einplanen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keinen Nacheinlass gewähren können.

 

Maskenpflicht

Wenn Sie das Gebäude betreten, bitten wir Sie, eine Maske zu tragen. Es genügt eine medizinische Maske. An Ihrem Sitzplatz dürfen Sie auf die Maske verzichten.